Notarkammer Sachsen
Notar

Notariat

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, der die Beteiligten unabhängig und unparteiisch betreut. Die Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber ist der Garant dafür, dass der Notar jedem Bürger sein Recht gleichermaßen sichert. Dabei obliegt dem Notar insbesondere der Schutz der Interessen rechtlich unerfahrener Beteiligter.

Qualifikation

Um dieser verantwortungsvollen Stellung gerecht werden zu können, werden grundsätzlich nur sehr qualifizierte Juristen zu Notaren ernannt. Nach Abschluss eines juristischen Studiums an der Universität und zwei juristischen Staatsexamina folgt eine weitere Vorbereitungszeit als Notarassessor von etwa drei Jahren. Erst nach Ableistung dieser weiteren Vorbereitungszeit kann die Bestellung zum Notar durch die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung erfolgen.

Der Notar übt sein Amt in Sachsen - wie auch in den anderen vier neuen und etlichen alten Bundesländern - hauptberuflich aus.

Fortbildung

Trotz der langwierigen und intensiven Ausbildung ist der Notar per Gesetz verpflichtet, sich weiterhin regelmäßig fortzubilden, um den hohen Anforderungen an die notarielle Tätigkeit gerecht werden zu können. Über diese regelmäßigen Fortbildungen erhält der Notar stets aktuell Kenntnis von den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, die für die Betreuung der Klienten unerlässlich ist.

Verschwiegenheit

Der Notar ist Vertrauensperson der Beteiligten. Er unterliegt deshalb einer umfassenden Verschwiegenheitsverpflichtung. Dem Notar können und sollten Sie deshalb auch vertrauliche Informationen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse offenbaren, denn nur so können die Interessen der Beteiligten bei der Vertragsgestaltung optimal berücksichtigt werden.

Haftung und Dienstaufsicht

Für die sorgfältige und pflichtgemäße Wahrnehmung seines Amtes haftet der Notar persönlich.

Im Hinblick darauf unterliegt er einer Dienstaufsicht, die in Teilbereichen von der Notarkammer wahrgenommen wird. Im Übrigen wird die Dienstaufsicht vom Präsidenten des örtlich zuständigen Landgerichts, vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden und vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ausgeübt.

Bürgernahe Versorgung

Da Notare die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit notariellen Leistungen sicherstellen, sind sie auch an Orten zu finden, an denen es sonst keine Gerichte, Ämter und Behörden gibt. Der Staat sorgt bei der Ernennung von Notaren für eine bürgernahe Versorgung der Bevölkerung.

Der Bürger kann den Notar seines Vertrauens frei wählen. Ort und Amtssitz der Notarin bzw. des Notars spielen dabei keine Rolle. Dagegen darf der Notar grundsätzlich nur innerhalb des ihm zugewiesenen Amtsbereichs beurkunden.

Notarinnen und Notare haben alle notariellen Aufgaben zu erfüllen. Eine Spezialisierung im formalen Sinne findet nicht statt. Die Notarkammer kann daher auch keine Empfehlung aussprechen und keine Auskünfte darüber erteilen, ob einzelne Notarinnen oder Notare besondere Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet haben.